Steuerrechtsdurchsetzung
Die Steuerrechtsdurchsetzung umfasst primär die Prüfung der ergangenen Steuerbescheide.
Bei Abweichungen zu den erklärten Werten wird ggf. fristgerecht gegen den Bescheid Einspruch bei der Finanzbehörde eingelegt.
Betriebsprüfungen, Lohnsteuerprüfungen und Prüfungen der Sozialversicherungsträger können in unserem Haus durchgeführt werden,
so dass eine optimale Durchführung der Prüfung unterstützt werden kann.
Außerdem übernehmen wir alle nötigen Verhandlungen mit Behörden und Finanzämtern. Dies beinhaltet alle außergerichtlichen Rechtsbehelfe.
Aber auch vor dem Finanzgericht können Sie sich durch uns vertreten lassen.
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